Personalbeschaffung (ANÜ)
Die passende Lösung für Auftragsspitzen und Personalfluktuation
Personalengpässe lassen sich oftmals nicht vorausplanen, umso wichtiger ist ein agiler Geschäftspartner mit schnellen und kurzen Reaktionszeiten.
Linde-Lösungen ist der richtige Personaldienstleister für Ihr Unternehmen, wenn Sie Integrität und eine effiziente Abwicklung Ihres Auftrages wünschen.
Flexible Personalplanung
Viele Marktakteure sehen Personaldienstleistungen wie Zeitarbeit als die Zukunft des Arbeitsmarkts, andere wiederum sind sich bewusst, dass dies schon lange nicht mehr Zukunftsmusik ist, sondern die tägliche Praxis erfolgreich konkurrenzfähiger Unternehmen in diversen Branchen. Um den komplexen Anforderungen des Personalwesens gerecht zu werden, ist die Arbeitnehmerüberlassung die effektive Lösung für Unternehmen, die bei Effizienz keine Kompromisse eingehen wollen.
Passgenaue Maßnahmen für den individuellen Bedarf
Gemeinsamkeit im Allgemeinen und Vielfalt im Detail. Isomorphie und best practice stellt konkurrierende Unternehmen vor die gleichen Herausforderungen – die passenden Lösungen jedoch sind individuell und unterschiedlich.
Die Dienstleistungen von Linde-Lösungen lassen sich durch agile Teams und Module individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Personalanfragen anpassen.
Gerne vermitteln wir Ihnen auch projektgebunden Fachpersonal und MitarbeiterInnen zur Festanstellung, um Ihr Team langfristig oder projektbezogen zu verstärken.
Arbeitnehmerüberlassung
Flexibel bleiben mit der Arbeitnehmerüberlassung
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung fußt auf einer Win–win-Situation für Entleiher und Leiharbeitnehmer. Wir sorgen als verantwortungsbewusster Dienstleister für den Rahmen, der es beiden Seiten ermöglicht zu profitieren.
Die Vorteile für das Unternehmen lassen sich anhand folgender Punkt skizzieren:
Die Vorteile für den Arbeitnehmer lassen sich anhand folgender Punkt skizzieren:
Rechtlicher Rahmen der Zeitarbeit
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Zeitarbeitsunternehmens ist in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Der Vertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Der Unterschied besteht ausschließlich darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer an einen Dritten zu verleihen (§ 613 Satz 2 BGB).
Wird der Arbeitnehmer für Tätigkeiten überlassen, für die ein Mindestlohn gilt, ist nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 8 Abs. 3 AEntG) dem Zeitarbeitnehmer mindestens dieser Branchenmindestlohn zu zahlen.
Personaldienstleistungen
Als Personaldienstleister bietet Ihnen LINDE-LÖSUNGEN kein breitgefächertes Allround Personal, das alle Branchen und alle Berufsbereiche oberflächlich umfasst.
Wir bieten unseren Kunden spezialisierte Facharbeiter aus Industrie, Technik, Logistik und Handwerk. Wir bieten unsere Services nur in den Fachbereichen an, in denen wir und unser Personal eine ausgewiesene Expertise besitzen.
Einige Beispiele unserer Tätigkeitsfelder.
- Gepäckabfertiger
- Ausmesser
- Werkzeugmechaniker
- Schweißer
- Schubmaststaplerfahrer
- Rohrschlosser / Vorrichter
- Komissionierer
- Staplerfahrer
- Lagerarbeiter
- Schlosser